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Wenn die Liebe getrennte Wege geht…

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Herzlich willkommen,

IN MEINER AUF DAS FAMILIENRECHT SPEZIALISIERTEN KANZLEI

Sie haben sich gerade getrennt und es stehen eine Vielzahl damit im Zusammenhang stehender Fragen an?

Sie leben bereits seit längerer Zeit getrennt und beabsichtigen die Scheidung zu beantragen und es stehen auch noch Klärungen zu den Scheidungsfolgesachen an
oder Sie leben bereits seit längerer Zeit getrennt und sind schon geschieden, es sind aber immer noch Fragen zum Umgang mit den Kindern offenen oder Sie möchten Unterhalt neu geltend machen oder neu berechnen lassen.

Es gibt viele Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Familienrecht für die Sie eine Lösung suchen.

Ich berate sie gern in allen Bereichen des Familienrechts und vertrete Sie in allen damit zusammenhängenden Fragen außergerichtlich aber auch im gerichtlichen Verfahren. Ich berate Sie jedoch auch zu familienrechtlichen Themen die nicht mit einem Rechtsstreit in Verbindung stehen, wie z. B. die Gestaltung von Eheverträgen
oder einvernehmlichen Trennungs- Ehescheidungsfolgenvereinbarungen.

Neben der anwaltlichen Vertretung biete ich auch die Mediation als einen besonderen Weg der Konfliktlösung an.

Es ist mir ein Anliegen, meine Mandanten gut durch die sensible und emotionale Zeit von Trennung und Scheidung zu begleiten.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

 

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Tätigkeitsschwerpunkte

meiner Kanzlei sind die Vertretung und rechtliche Beratung

  • im Scheidungsverfahren,
  • zu allen Ehescheidungsfolgesachen:
    • Ehegattenunterhalt,
    • Zugewinnausgleich,
    • Versorgungsausgleich, etc.
  • zum Ehegattentrennungsunterhalt
  • zum Kindesunterhalt
  • zum Umgangsrecht und zur Betreuung der Kinder an Wechselmodell
  • zur elterlichen Sorge
  • zur Hausratsteilung
  • zur Zuweisung der Ehewohnung
  • im Gewaltschutzverfahren
  • in Abstammungssachen (Vaterschaftsanfechtung und Feststellung)
  • zu Eheverträgen
  • zu Trennungs- und Ehescheidungsfolgesachen
  • zu sonstigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten,
    • wie z. B. Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
  • AdobeStock 221691237
     

    Scheidungsverfahren

  • AdobeStock 262055588
     

    Nachehelicher
    Ehegattenunterhalt

  • 221691237
     

    Zugewinnausgleich

  • AdobeStock 277630593
     

    Versorgungsausgleich

  • AdobeStock 196398834
     

    Ehegatten-
    trennungsunterhalt

  • AdobeStock 279617531
     

    Kindesunterhalt

  • AdobeStock 279617531
     

    Eheverträge, Trennungs-
    und Ehescheidungs-
    folgevereinbarungen

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    Scheidungsverfahren

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    Nachehelicher
    Ehegattenunterhalt

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    Zugewinnausgleich

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    Versorgungsausgleich

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    Ehegatten-
    trennungsunterhalt

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    Kindesunterhalt

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    Eheverträge, Trennungs-
    und Ehescheidungs-
    folgevereinbarungen

Über mich

Seit 1993 bin ich als Rechtsanwältin in Zwickau tätig und führe eine auf das Familienrecht spezialisierte Kanzlei. Im Jahre 2006 wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel einer Fachanwältin für Familienrecht verliehen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Familienrecht gehöre ich der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des deutschen Anwaltsvereins an.

2004 habe ich die Ausbildung zur Mediatorin durchlaufen und arbeite seither auch auf dem Gebiet der Mediation. Ich bin in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation organisiert.

Als Mediatorin möchte ich darauf hinwirken, dass die Beteiligten Lösungen finden, die rechtliche Ansprüche mit ganzen persönlichen Interessen und Wünschen in Übereinklang bringen. Die Mediation bietet die Möglichkeit, einen Streit zu befrieden und gleichzeitig die Interessen der Beteiligten zu wahren.

Weitere Infos erhalten Sie auf www.zwickau-mediation.de

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Aktuelle Informationen

  • Kindergeld 211841772

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

    der einmaligen Kindergeldzahlung im Zusammenhang mit dem Corona-Steuerhilfegesetz (Corona - Kinderbonus) 

  • Wohnung 284912289

    Mietfreie Wohnungsüberlassung

    mindert Barunterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern

  • Kosten 157502998

    Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2021

    Ab 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Beachtlich dabei ist, dass ab 01.01.2021 auch ein erhöhtes Kindergeld gezahlt wird.

  • Umgang 257389319

    Der Umgang

    ist auch während der Coronar-Pandemie uneingeschränkt zu gestatten.

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Kosten

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes richten sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei sind die Gebührensätze von vielerlei Faktoren abhängig, insbesondere vom Streitwert, vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten anwaltlicher Tätigkeit zu tragen, die Möglichkeit haben, Beratungshilfe für die aussergerichtliche Vertretung und Beratung bzw. Verfahrenskostenhilfe für gerichtlichen Verfahren zu beantragen.

Beratungshilfe wird in der Regel gewährt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er einkommens- und vermögenslos ist und anwaltlicher Hilfe bedarf. Zur Vermeidung von Nachteilen ist es ratsam, die Beratungshilfe vor dem ersten Gespräch beim Anwalt zu beantragen und dann mit dem Beratungshilfeschein einen Termin beim Anwalt seiner Wahl zu vereinbaren.

Auch bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ist es ratsam, bereits vor dem 1. Gespräch mit der Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, da bereits das Einholen einer Deckungszusage Kosten auslösen kann.

Kontakt

Moritzstraße 35
08056 Zwickau

Telefon (03 75) 35 36 70
Fax (03 75) 35 36 777

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Onlineformular

Geschäftszeiten

Montag – Donnerstag
8 Uhr – 17 Uhr
Freitag
8 Uhr – 14 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
 

Versorgungsausgleich

Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens wird kraft Gesetz der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der in der Ehe entstandenen Anrechte in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge der Ehegatten. Während des Scheidungsverfahrens holt das Gericht bei den jeweiligen Rententrägern Auskünfte über die von beiden Ehegatten während der Ehe erwirtschafteten Anrechten in der Altersvorsorge ein. Diese Anrechte werden dann unter den Ehegatten jeweils hälftig ausgeglichen. Es soll damit erreicht werden, dass die Ehegatten während der Ehezeit eine annähernd gleiche Altersvorsorge erreichen und durch die Ehe nicht in ihrer Altersvorsorge benachteiligt werden, weil sie z.B. während der keiner oder nur in geringerem Umfange einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
Auch dazu gibt es eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragen. Z.B. besteht die Möglichkeit, dass sich die Beteiligten abweichend von der gesetzlichen Regelung zum Versorgungsausgleich vereinbaren. Auch dazu beraten wir Sie gern rechtlich und unterstützen Sie auch bei der Erarbeitung solcher Vereinbarungen.

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