Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2021

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Ab 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Beachtlich dabei ist, dass ab 01.01.2021 auch ein erhöhtes Kindergeld gezahlt wird.

Ab 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Beachtlich dabei ist, dass ab 01.01.2021 auch ein erhöhtes Kindergeld gezahlt wird. Für das erste und zweite Kind beträgt dies jetzt 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 250,00 € monatlich. Die hälftigen Beträge werden auf die nach der Unterhaltstabelle erhöhten Kindesunterhaltsbeträge angerechnet.
(Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie im Anhang)

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 16.09.2020
(AZ: XII ZB 499/19) entschieden, dass bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zur Höhe des doppelten des darin zurzeit ausgewiesenen höchsten Einkommensbetrages nicht ausgeschlossen ist. Insoweit ist eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zu einem Einkommen von 11.000,00 € monatlich möglich.