Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung

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der einmaligen Kindergeldzahlung im Zusammenhang mit dem Corona-Steuerhilfegesetz (Corona - Kinderbonus) 

Der Kinderbonus ist wie das Kindergeld hälftig auf den Barunterhalt anzurechnen. (u. a. Amtsgericht Bergheim FamRZ 2021, S. 103)