Eheverträge, Trennungs- und Ehescheidungsfolgevereinbarungen

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Eheleute oder zukünftige Eheleute können vor der Eheschließung bzw. auch noch während der bestehenden Ehe Vereinbarungen zu ihren ehelichen Lebensverhältnissen treffen. Durch einen Ehevertrag kann z.B. der gesetzlich vorgeschriebene Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Güterstand der Gütertrennung ersetzt werden oder der gesetzliche Güterstand kann durch abweichende Regelungen teilweise abbedungen werden (Modifizierte Zugewinngemeinschaft). Die Eheleute können in Eheverträgen bereits während der intakten Ehe oder vor der Eheschließung Regelung zu zukünftigen Fragen des Ehegattenunterhalts, der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Falle der Scheidung oder zu erbrechtlichen Fragen etc. treffen.
Eine weitere Form des Ehevertrags sind die sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. In diesen Verträgen können bereits getrenntlebende oder schon geschiedene Ehegatten alle im Zusammenhang mit der Trennung und der Ehescheidung stehenden Fragen, wie den nachehelichen Ehegattenunterhalt, ihre güterrechtliche Auseinandersetzung oder auch Fragen zur Aufteilung des Hausrates und der Ehewohnung regeln. In solche Vereinbarungen können dann auch von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich aufgenommen werden.
Wir beraten Sie gerne zu Eheverträgen während der intakten Ehe oder vor einer Eheschließung und unterstützen Sie auch bei der Erstellung einer Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung.