Versorgungsausgleich

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Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens wird kraft Gesetz der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der in der Ehe entstandenen Anrechte in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge der Ehegatten. Während des Scheidungsverfahrens holt das Gericht bei den jeweiligen Rententrägern Auskünfte über die von beiden Ehegatten während der Ehe erwirtschafteten Anrechten in der Altersvorsorge ein. Diese Anrechte werden dann unter den Ehegatten jeweils hälftig ausgeglichen. Es soll damit erreicht werden, dass die Ehegatten während der Ehezeit eine annähernd gleiche Altersvorsorge erreichen und durch die Ehe nicht in ihrer Altersvorsorge benachteiligt werden, weil sie z.B. während der keiner oder nur in geringerem Umfange einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
Auch dazu gibt es eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragen. Z.B. besteht die Möglichkeit, dass sich die Beteiligten abweichend von der gesetzlichen Regelung zum Versorgungsausgleich vereinbaren. Auch dazu beraten wir Sie gern rechtlich und unterstützen Sie auch bei der Erarbeitung solcher Vereinbarungen.