Nachehelicher Ehegattenunterhalt

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Für die Zeit nach der Scheidung der Ehe kann der Ehegatte, der wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alters- oder Ausbildung nicht in der Lage ist seinen Unterhalt selbst angemessen zu finanzieren, Ehegattenunterhalt von jeweils anderen Ehegatten verlangen. Gleiches gilt, wenn die Einkünfte der Ehegatten der Höhe nach auseinanderliegen und diese Einkünfte beider Ehegatten die Lebensverhältnisse der Ehe geprägt haben (sogenannter Aufstockungsunterhalt).
Die Höhe und die Dauer, des Unterhaltsanspruchs richtet sich u.a. nach den Einkünften der Beteiligten, den ehelichen Lebensverhältnissen, der Dauer der Ehe und dem Alter der Beteiligten. Es wird auch berücksichtigt, ob ein Ehegatte während der Ehe wegen der Familie und der Betreuung der Kinder Nachteile in seiner beruflichen Entwicklung hinnehmen musste und sich dies auf sein Einkommen auswirkt. Entscheidungen zum Ehegattenunterhalt sind somit auch immer von den individuellen Lebensverhältnissen der Beteiligten abhängig. Zur Frage des nachehelichen Ehegattenunterhalts bedarf es insoweit immer einer individuellen rechtlichen Beratung, die wir Ihnen gern anbieten