Scheidungsverfahren

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Die Scheidung der Ehe kann beantragt werden, wenn die Ehe erkennbar zerrüttet ist und eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.. Die Scheidung der Ehe muss beim Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden für diesen Antrag ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Der Scheidungsantrag setzt eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr voraus. Weiteres zum Ablauf des Ehescheidungsverfahrens erläutern wir Ihnen gern im Rahmen einer rechtlichen Beratung.